Kooperationsvereinbarung

zwischen

dem                                                                                     und                        dem

Förderzentrum „Schule im Albertpark“                                           Kinderhaus am Albertpark

mit dem Förderschwerpunkt Sprache

 

 

1.       Präambel

Der Kooperationsvertrag wird gemäß §3 Abs. 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Zuweisung an allgemeinbildenden Schulen mit Ganztagsangeboten (Sächsische Ganztagsangebotsverordnung – SächsGTAVO) vom 17.01.2017 (geänderte Fassung vom 19.06.2023) und auf der Grundlage der Erklärung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Kooperation von Grundschule und Hort vom 27. März 2006 (SächsABl. S.416), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 16. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S.1776), geschlossen.

Schule und Hort sind Lebens- und Lernorte, die im Zusammenwirken mit den Eltern einen jeweils spezifischen Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen. Auf der Basis der rechtlichen Grundlagen erfordert der gemeinsame Auftrag eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die getragen ist durch:

·         die gemeinsame Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Kinder

·         ein in diesem Zusammenhang gemeinsam abgestimmtes Bildungsverständnis

·         eine dialogische Grundhaltung

·         die Beteiligung von Kindern und Eltern.

 

2.       Gemeinsame Grundposition zur Bildung und Erziehung als Voraussetzung der Kooperation

Getragen von dem Verständnis, dass Bildung nicht nur Wissen und Können, sondern auch die Entwicklung von Persönlichkeit, sozialen Kompetenzen, die Fähigkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft usw. beinhaltet, erfordert die Realisierung des Erziehungs- und Bildungsauftrages von Lehrerinnen und Lehren sowie Erzieherinnen und Erziehern eine ganzheitliche und individuelle Förderung der uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler.

Besonders in Anbetracht dessen, dass unsere Schülerinnen und Schüler über einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache und zum Teil darüber hinaus verfügen, werden wir ihre Förderung abgestimmt, zielgerichtet und individuell ableiten.

Folgende Ziele setzen wir uns dabei ganz allgemein:

· Die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler lernen in unseren Einrichtungen eigenverantwortlich, selbstständig und in sozialer Gemeinschaft zu handeln.

·     Auf der Basis der individuellen Lern- und Entwicklungsstände sowie der unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder schaffen wir gezielte Förderangebote im Bereich Sprache und darüber hinaus.

·  Wir leben mit unseren Schülerinnen und Schülern einen offenen, gewaltfreien und wertschätzenden Umgang.

 

3.       Leitsätze der Zusammenarbeit

3.1.Wir stimmen die Inhalte und Formen unserer Arbeit regelmäßig ab.

·     Die Leitungen der beiden Einrichtungen führen monatlich mindestens eine gemeinsame Koordinationsberatung durch.

· Wir streben die Bildung von Arbeitsgruppen zu wichtigen gemeinsamen Arbeitsbereichen bzw. gemeinsamen Veranstaltungen an.

 

3.2.Wir planen die Bildung, Erziehung und Förderung unserer Schüler gemeinsam.

·        Klassenleiterinnen und Klassenleiter sowie Gruppenerzieherinnen und Gruppenerzieher beraten regelmäßig unter Beachtung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften über die individuelle Förderung/Förderplanung der Schülerinnen und Schüler.

·  Dabei besprechen sie die Aufgabenverteilung über die einzelnen Bereiche und erörtern die mögliche Einbeziehung der Eltern.

 

3.3.Wir setzen auf eine transparente und gemeinsame Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit

· Themen von gemeinsamer Bedeutung werden auch gemeinsam an die Eltern bzw. die Öffentlichkeit transportiert. Die jeweiligen Absprachen erfolgen zu den Leitungsberatungen.

· Elterngespräche von übergreifender Bedeutung finden in der Regel mit Klassenleiterin/Klassenleiter sowie Gruppenerzieherin/Gruppenerzieher statt.

 

3.4.Wir arbeiten systemübergreifend und unterstützen uns gegenseitig im Rahmen des Ganztagsprojektes

·    Die Ganztagsangebote werden inhaltlich und zeitlich gemeinsam besprochen und in den Alltag integriert.

·   Der kurzzeitige temporäre Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im jeweils anderen Bereich zur gegenseitigen Unterstützung und zur Erreichung der gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsziele nach Absprache durch die Leitungen und mit den betroffenen Personen ist möglich.

· Wir unterstützen uns gegenseitig im Rahmen der Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.

·    Die Bereiche räumen Praktikantinnen und Praktikanten, Referendarinnen und Referendaren sowie Azubis des jeweils anderen Bereiches nach Anmeldung Hospitationsmöglichkeiten ein.

· Im Rahmen eines jährlichen gemeinsamen Pädagogischen Tages widmen wir uns Fortbildungsthemen, die beide Bereiche betreffen.

·         Die pädagogischen Fachkräfte des Hortes können die Lehrer und Lehrerinnen bei Ausflügen und Veranstaltungen während der Schulzeit begleiten.

·         Klassenleiterinnen und Klassenleiter sowie Gruppenerzieherinnen und Gruppenerzieher unterstützen sich gegenseitig bei der Organisation und Durchführung von Festen.

·         Bei Eintreten des Hitzeplanes können die angemeldeten Hortkinder ab 10:50 Uhr im Hort betreut werden. Die reguläre Schließzeit des Hortes von 8:45 Uhr – 10:50 Uhr bleibt vom Hitzeplan unberührt.

 

3.5.Wir reflektieren und evaluieren unsere Arbeit regelmäßig

·   Die Arbeit der Einrichtungen wird über die Elternbefragungen (Zufriedenheitsstudien) jährlich zweimal evaluiert.

·   Im Rahmen von Arbeitsgruppentreffen bzw. gemeinsamen Dienstberatungen erörtern wir Ist-Stand und Zielvereinbarungen der Zusammenarbeit.

 

4.       Spezifische Vorhaben für das laufende Schuljahr

 

Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

·  Die Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs finden in diesem Schuljahr am 23./24.03.2026 und am 22./23.04.2026 statt.

·   Die Einrichtungen gestalten die aktuell vorgesehenen zwei Verfahrenskomplexe gemeinsam. Dabei obliegt der Schule die Diagnostik der Vorschüler und dem Hort die Durchführung von Projekten mit der Schülerschaft des Förderzentrums, welche in einem Vertragsverhältnis mit dem Hort stehen. Die „Hauskinder“ werden in dieser Zeit durch Personal der Schule betreut.

·         Die Projekte beruhen auf den aktuellen Lehrplänen und werden zwischen dem Lehrerkollegium und dem Kollegium des Hortes abgesprochen und vorbereitet.

·         Am 20.03.2026 findet in beiden Einrichtungen ein Pädagogischer Tag statt, der sich der Historie des Areals von Schule und Hort widmet und das Ziel verfolgt, identifikationsstiftende Wirkungen zu entfachen. Nach einem gemeinsamen einführenden Teil werden sich die Teams den verbindenden Unterrichtsprozessen im Rahmen von Projekten bzw. den Möglichkeiten der Nutzung des Areals und der Umgebung im Freizeitbereich zuwenden.

 

Tag der offenen Tür

·         Der Tag der offenen Tür findet am 10.01.2026, zwischen 09:00 und 12:00 Uhr statt.

 

 

5.       Dauer und Gültigkeit der bestehenden Vereinbarung

Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.08.2025 in Kraft und ist gültig bis 31.07.2026. Die Kooperationspartner verpflichten sich, spätestens einen Monat vor Ablauf der Vereinbarung eine evaluierte Nachfolgeregelung zu treffen.

 

 

Dresden, 03.11.2025

 

 

 

 

Hempel                                                                              Hirsch

 

Schulleiter                                                                         Hortleiterin